Die Anstaltssatzung
Arbeitsgrundlage für Breitband Ostalb
Als selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts verfügt Breitband Ostalb über eine Anstaltssatzung die Aufgaben, Organisation, Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen definiert.
Beschlossen wurde die Satzung am 30. April 2024 von allen an der Breitband Ostalb KAöR beteiligten 42 Städten und Gemeinden des Ostalbkreises.
Die Anstaltssatzung bindet den Vorstand und alle Beschäftigten bei ihrem Verwaltungshandeln, bei Entscheidungen und bei der Umsetzung von Beschlüssen des Verwaltungsrates.